Fragen & Antworten (FAQ)
Im folgenden finden Sie ein Übersicht häufig gestellter Fragen und Antworten. Sollte Ihre Frage nicht beantwortet werden, schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über das Kontaktformular am Ende der Website.
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Ein Sicherheitsbeauftragter ist eine Person, die im Unternehmen ein Ehrenamt übernimmt und darf wegen der Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. Er oder Sie stammen aus dem Kollegenkreis und unterstützen die Vorgesetzten bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz.
Die Rolle des Sicherheitsbeauftragten im Arbeitsschutz ist darauf ausgerichtet, Unfälle, Verletzungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen der Mitarbeiter zu verhindern oder zu minimieren.
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Die Sicherheitsbeauftragten haben die Aufgabe, potenzielle Unfall- und Gesundheitsrisiken in ihrem Arbeitsumfeld zu identifizieren und durch ihre örtliche, fachliche und sachliche Expertise bei der Bewertung dieser Gefährdungen zu helfen. Sie fungieren als Multiplikatoren und sind die erste Anlaufstelle für ihre Kollegen bei Fragen zur Sicherheitstechnik. Zudem sollten sie eine Vorbildfunktion für sicherheitsbewusstes Verhalten übernehmen.
Die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten umfassen im Detail:
Die regelmäßige Überprüfung des Zustands der Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen.
Die umgehende Meldung von sicherheitstechnischen Mängeln an den Vorgesetzten.
Die Information der Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Maschinen und Arbeitsstoffen.
Die aktive Teilnahme an regelmäßigen Betriebsbegehungen.
Die Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten zur Feststellung der Ursachen und zur Vermeidung zukünftiger Vorfälle.
Die Einweisung neuer Mitarbeiter in die relevanten Sicherheitsrichtlinien und -verfahren.
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Die Grundausbildung zum Sicherheitsbeauftragten bei der Arbeitsschutz Academy dauert zwei volle Schulungstage und umfasst folgende Themenschwerpunkt:
Organisation des Arbeitsschutzes
Die Rolle und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
Stellung des Sicherheitsbeauftragten in der betrieblichen Organisation
Unfalluntersuchungen
Grundlagen der Unterweisung
Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung (GBU)
Betriebsanweisungen (BA)
Allgemeine Verkehrssicherheit
Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
Grundlagen des Brandschutzes
Innerbetriebliche Verkehrswege
Transport und Logistik
Arbeitsplatz und Arbeitsmittel
Gefahren durch elektrischen Strom
Gefährdungen durch Lärm
Grundlagen des Umgangs mit Gefahrstoffen
Hautschutz
Ladungssicherung
Leitern, Tritte und Gerüste
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Grundlagen der Ergonomie
Hygiene am Arbeitsplatz
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Soft Skills und Kommunikation
Suchterkrankungen
Unfälle und Erste Hilfe
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In Deutschland legt die "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit" (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) und die "DGUV Vorschrift 2" (früher BGV A2) die Anforderungen für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten fest. Hier sind einige wichtige Punkte, die beachtet werden sollten:
Mitarbeiterzahl: Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 22 ArbSchG) müssen Unternehmen ab einer regelmäßigen Mitarbeiteranzahl von 20 Beschäftigten einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte bestellen. Dies betrifft auch Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte.
Art der Tätigkeiten: In Branchen oder Unternehmen mit besonderen Gefährdungen, wie z.B. Baustellen, Bergbau oder Chemieindustrie, kann die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten bereits bei weniger als 20 Mitarbeitern erforderlich sein. Die genauen Voraussetzungen können je nach Branche und Gefährdungspotenzial variieren.
Ausbildung der Sicherheitsbeauftragten: Sicherheitsbeauftragte müssen gemäß DGUV Vorschrift 2 eine entsprechende Qualifikation haben. Das bedeutet, sie müssen eine Grundausbildung im Arbeitsschutz absolviert haben und sich regelmäßig weiterbilden.
Aufgaben und Pflichten: Die Sicherheitsbeauftragten sind dazu verpflichtet, die Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen im Unternehmen zu unterstützen, auf Gefahren hinzuweisen, die Umsetzung von Schutzmaßnahmen zu kontrollieren und mit den Mitarbeitern zusammenzuarbeiten, um sicherheitsbewusstes Verhalten zu fördern.
Kommunikation mit Betriebsrat (wenn vorhanden): Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sollte in Absprache mit dem Betriebsrat (wenn vorhanden) erfolgen. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht in Angelegenheiten des Arbeitsschutzes.
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Ja, die Schulung zum Sicherheitsbeauftragten kann online, sowie in Präsenz absolviert werden.
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In Deutschland ist die Gültigkeitsdauer der Schulung zum Sicherheitsbeauftragten im Arbeitsschutz nicht gesetzlich festgelegt. Die DGUV Vorschrift 2 (früher BGV A2) sieht allerdings vor, dass Sicherheitsbeauftragte ihre Fachkenntnisse durch regelmäßige Weiterbildungen aktualisieren müssen.
Die Dauer der Gültigkeit kann von verschiedenen Faktoren abhängen, einschließlich der aktuellen Gesetze, Vorschriften und betrieblichen Richtlinien, sowie der Entwicklung von Best Practices im Bereich Arbeitsschutz. In der Regel wird empfohlen, dass Sicherheitsbeauftragte regelmäßige, z. B. alle drei Jahre, Auffrischungskurse und Weiterbildungen absolvieren, um auf dem neuesten Stand der Arbeitsschutzbestimmungen und -techniken zu bleiben.